SFC

Senior Fight Club

Satzung

vom 28.05.2008

in der geänderten Fassung vom 28.06.2021

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

(1) Der nicht rechtsfähige Verein führt den Namen "Senior Fight Club", abgekürzt "SFC". Er soll nicht ins Vereinsregister eingetragen werden. Er ist die Fortsetzung der bisherigen informellen Vereinigung gleichen Namens.

(2) Sitz des Vereins ist Esslingen am Neckar.

(3) Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juni und dauert 12 Monate.

§ 2 Zweck

Der Verein dient der Förderung und der gemeinsamen Ausübung von Internet-Onlinespielen, insbesondere HL 2 Deathmatch und UT III. Andere Spiele sollen aber ausdrücklich nicht ausgeschlossen sein.

Zu diesem Zweck kann der Verein alles unternehmen, was er für sachdienlich hält, insbesondere betreibt er ein Internet-Forum und Server; er kann Treffen der Mitglieder organisieren.

§ 3 Nichtwirtschaftliche Zwecke

Der nicht rechtsfähige Verein ist nicht eigenwirtschaftlich tätig.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und sonstige Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Niemand darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des nicht rechtsfähigen Vereins kann jede natürliche Person über 25 Jahren sein. Durch Abstimmung der Mitglieder im Forum kann mit einer Mehrheit von 2/3 der Abstimmenden für Personen über 18, aber unter 25 Jahren eine Ausnahme zugelassen werden. Personen unter 18 Jahren können wegen der Jugendschutzbestimmungen hinsichtlich einiger Online-Spiele in keinem Fall Mitglied sein.

Von der Mitgliedschaft sind ferner Personen ausgeschlossen, die extremistische Bestrebungen irgendeiner Art unterstützen oder Gewalt im wirklichen Leben verherrlichen oder ausüben.

Als Mitglieder des Vereins werden zudem alle Personen angesehen, die zum 01.06.2008 Vollmitglieder der bisherigen informellen Vereinigung "Senior Fight Club" sind und die in der Mitgliederliste im Forum des Senior Fight Club zu diesem Zeitpunkt aufgeführt sind.

(2) Die Aufnahme als Mitglied ist im Forum schriftlich zu beantragen. Die Aufnahme erfolgt zunächst als Mitglied auf Probe ("Trialmember"), nach Ablauf von 6 Wochen als Vollmitglied ("Fullmember"). Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Die Entscheidung wird im Forum schriftlich mitgeteilt. Es gibt in keinem Fall einen Anspruch auf Aufnahme.

(3) Persönlichkeiten, die sich um den SFC besonders verdient gemacht haben, können durch Vorstandsbeschluss zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei, haben aber volles Stimmrecht, soweit sie dieses noch selbst ausüben können. Das Ehrenmitglied der bisherigen informellen Vereinigung, Hostie™, bleibt Ehrenmitglied.

(4) Die Mitgliedschaft endet,

oder

(5) Der Vorstand kann ein Mitglied, das die Interessen oder das Ansehen des Vereins grob geschädigt hat oder das Mitgliedsbeiträge trotz Mahnung nicht zahlt, aus dem Verein ausschließen. Dem betroffenen Mitglied ist im Forum oder per PM Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist dem Mitglied unter Angabe der Gründe im Forum oder per PM schriftlich bekanntzugeben.

(6) Bei einem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückgewährung von Beiträgen. Wird ein Mitglied ausgeschlossen, ist der anteilige Beitrag für den verbleibenden Teil des Geschäftjahres auf Wunsch zurückzugewähren.

§ 5 Mitgliedsbeitrag

Mit der Vollmitgliedschaft ist ein jährlicher Beitrag zu leisten, der jeweils im Monat Juni fällig ist.

Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann den Beitrag im Einzelfall oder für bestimmte Gruppen (z. B. Studenten, Empfänger von Sozialleistungen etc.) ermäßigen.

§ 6 Entscheidungsstrukturen

Entscheidungen für den Gesamtverein treffen können

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

(2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal jährlich spätestens in der zweiten Woche des Monats Juni unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche im Forum schriftlich einberufen.

Verlangen mindestens 1/3 der Vollmitglieder dies schriftlich im Forum, so ist unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Auf gleiche Weise kann die Aufnahme bestimmter Tagesordnungspunkte verlangt werden. Zur Erfüllung dieses Quorums kann auch eine Umfrage veranstaltet werden.

Der Vorstand soll nach Möglichkeit auch einfache und informelle Anregungen einzelner Mitglieder hinsichtlich der Tagesordnungspunkte berücksichtigen.

(3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen vorbehaltlich anderer Regelungen in dieser Satzung.

(4) Die Versammlung findet online im Forum des Vereins statt. Sie dauert 48 Stunden, beginnt um 00:00 und endet um 24:00. Stimmberechtigt sind nur Vollmitglieder.

Für die Versammlung stellt der Vorstand im Forum einen Bereich zur Verfügung, der nur von Vollmitgliedern eingesehen werden kann. In diesem Bereich werden die einzelnen Punkte der Tagesordnung in einzelnen Threads diskutiert und unter Nutzung der im Forum gegebenen Möglichkeit einer phpBB-Umfrage abgestimmt. Zur Abstimmung als Tagesordnungspunkt gelangt nur, was eine Woche vor Beginn der Versammlung als Tagesordnungspunkt bekanntgegeben wurde.

§ 8 Vorstand, Vorstandswahlen.

(1) Der Vorstand besteht aus gleichberechtigten Mitgliedern, die gleichzeitig Administratoren des Forums sind. Der Vorstand soll bei seinen internen Entscheidungen möglichst Konsens der Vorstandsmitglieder anstreben; ist dies nicht möglich, wird durch interne Abstimmung entschieden.

(2) Zur Wahl des Vorstandes sind mindestens 1 Woche vor Beginn der Mitgliederversammlung Wahlvorschläge einzureichen. Jeder Wahlvorschlag besteht aus den Personen, die jeweils zusammen für den Vorstand kandidieren. Zulässig sind Vorschläge nur dann, wenn die vorgeschlagenen Personen vor der Wahl im Forum eindeutig schriftlich erklären, im Falle ihrer Wahl diese auch annehmen zu wollen.

(3) Die Wahl selbst erfolgt in der Mitgliederversammlung im Forum in einem besonderen Thread unter Nutzung der Möglichkeit einer phpBB-Umfrage. Jedes Vollmitglied hat eine Stimme. Gewählt ist der Vorstand entsprechend dem Wahlvorschlag, der die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Gibt es nur einen Vorschlag, gilt dieser Vorschlag als gewählt.

(4) Der Vorstand bestimmt einen Kassenwart und einen Kassenprüfer.

(5) Der Vorstand bestimmt ferner Moderatoren, die ihn bei der rechtlich notwendigen Überwachung des Forums unterstützen und ihm auch sonst helfend und beratend zur Seite stehen. Er kann diese auch jederzeit wieder abberufen.

(6) Beim Wegfall eines oder mehrerer Vorstandsmitglieder bestimmen die restliche Mitglieder - sofern sinnvoll und möglich - neue Vorstandsmitglieder nach bestem Ermessen. Fallen alle Vorstandsmitglieder aus, obliegt allen Moderatoren (vgl. § 8, Abs. 5) die Führung des Vereins. In allen in diesem Absatz geregelten Fällen ist innerhalb von 3 Monaten eine Mitgliederversammlung zur Neuwahl eines Vorstandes einzuberufen.

(7) Vorstandsmitglied oder Moderator kann nur sein, wer nicht Funktionsträger (Vorstandsmitglied, Admin, Moderator oder ähnliches) einer anderen Online-Gemeinschaft (Community oder Clan) ist, die sich mit ähnlichen Zwecken befasst wie der SFC.

(8) Der Vorstand bestimmt ein Vorstandsmitglied, das als presserechtlich verantwortlich für Homepage und Forum fungiert und gegenüber den Hostern als "Siteadmin" o. ä. auftritt. Bei einem Vorstandswechsel sind unverzüglich alle Erklärungen gegenüber Hostern und sonstigen Dritten abzugeben, die für einen Wechsel der entsprechenden Verantwortlichkeiten nötig sind.

§ 9 Satzungsänderung, Auflösung

Zu einem Beschluss, der eine Änderung der Satzung oder die Auflösung des Vereins enthält, ist eine Mehrheit von 3/4 der abstimmenden Mitglieder einer Mitgliederversammlung nach § 7 erforderlich.

Ausnahme ist insoweit § 1 Abs. 2 der Satzung (Sitz des Vereins). Diese Bestimmung kann jederzeit durch Vorstandsbeschluss geändert werden.

§ 10 Anfall des Vermögens

Mit der Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an einen gemeinnützigen Zweck nach Bestimmung der letzten Mitgliederversammlung.

§ 11 Auslegungsregel und Ergänzungsbestimmung

Im Falle von Lücken dieser Satzung oder bei Auslegungsnotwendigkeiten soll im Zweifel kein Gesellschaftsrecht Anwendung finden, sondern vielmehr Vereinsrecht des BGB mit Ausnahme der Vorschriften für Vereine, die eine Rechtsfähigkeit voraussetzen.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.06.2008 nach einer Abstimmung im Online Forum der bisherigen informellen Vereinigung "Senior Fight Club" in Kraft, die vom 25.05.2006, 00:00 Uhr bis 27.05.2008 24:00 Uhr dauert. Zur Annahme der Satzung ist eine Mehrheit von 2/3 der Abstimmenden erforderlich.